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Urteil - Preisknüller jetzt 1 Woche auf Vorrat

 
   
Die Briefkästen quellen damit über: Werbebeilagen mit Elektroartikeln zum Mini-Preis. Nur: bis zum Wochenende, wenn auch Berufstätige Zeit haben, sind sie oft schon weg. Geht nicht, sagt der Bundesgerichtshof, und entschied  (AZ: I ZR 71/97): Solche Schnäppchen-Angebote müssen mindestens eine Woche im Laden vorrätig sein. Dirk Klasen von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände: “Wenn das Angebot ausverkauft ist, muss der Händler somit ein vergleichbares Produkt zum Schnäppchenpreis anbieten.”